Forderungen, die von FKH gekauft werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • sie müssen wirksam entstanden sein,
  • kaufmännisch ausgemahnt (fällig),
  • unbestritten und
  • sie dürfen nicht durch Verzicht, Gutschrift o.ä. untergegangen sein.

Das Vorliegen dieser Kriterien sichert der Factoring-Kunde zu.

Gekauft werden sowohl vorgerichtliche wie auch titulierte Forderungen. Einzelforderungen werden nur in Ausnahmefällen erworben.

Der Forderungskauf erfolgt auf der Grundlage eines Factoring-Vertrages, in dem u.a. die Forderungen individualisiert, der Kaufpreis bestimmt und die Forderungen an die FKH abgetreten werden.