Forderungen, die von FKH gekauft werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Das Vorliegen dieser Kriterien sichert der Factoring-Kunde zu. Gekauft werden sowohl vorgerichtliche wie auch titulierte Forderungen. Einzelforderungen werden nur in Ausnahmefällen erworben. Der Forderungskauf erfolgt auf der Grundlage eines Factoring-Vertrages, in dem u.a. die Forderungen individualisiert, der Kaufpreis bestimmt und die Forderungen an die FKH abgetreten werden.
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