Unter Factoring versteht
man den vertraglich festgelegten laufenden Ankauf von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen durch einen Factor mit Übernahme des sogenannten
Ausfallrisikos. Rechtsgrundlage ist ein Rahmenvertrag (Factoring-Vertrag) zwischen dem Verkäufer und dem Factor. Dieser Vertrag wird heute rechtssystematisch als Kaufvertrag behandelt, enthält aber auch Komponenten wie Abtretung und Finanzierungsfunktion. Die Forderungen eines Factoring-Vertrages stammen in aller Regel aus Dauergeschäftsverbindungen und aus abgeschlossenen Leistungen. Beim Factoring findet ein Gläubigerwechsel statt, der dem Schuldner regelmäßig vom Factor angezeigt wird. Durch die Delkrederefunktion übernimmt der Factor das Risiko der Zahlungsunfähigkeit bzw. das volle Risiko der Bonität des Schuldners. |